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Verkehr & Logistik
Schiffsbetriebsoffizier/Schiffsbetriebsoffizierin - Nautik/Technik
Schiffsbetriebsoffiziere und -offizierinnen sind durch ihre Ausbildung (Doppelqualifikation) berechtigt, Leitungs- und Überwachungstätigkeiten im Gesamtschiffsbetrieb zu übernehmen. Das heißt, sie kümmern sich nicht nur um alle technischen Einrichtungen und Systeme, sondern auch um die betrieblichen Abläufe und können auch die Schiffsführung übernehmen. Damit fällt die Ladungsfürsorge unter Beachtung der Ladungseigenschaften und Umwelteinflüsse ebenso in ihren Aufgabenbereich wie die Sicherstellung der See- und Ladetüchtigkeit des Schiffes. Wenn sie Gefährdungssituationen durch Umwelteinflüsse, Verkehrssituationen oder andere Bedingungen erkennen, ergreifen sie rechtzeitig Gegenmaßnahmen zur Gefährdungsminderung oder -vermeidung. Auch die Inbetriebnahme, das Fahren und Überwachen sowie die Außerbetriebnahme aller Anlagen im Schiffsbetrieb gehören zu ihren Tätigkeiten. Außerdem manövrieren und navigieren sie das Schiff und überwachen die sicherheitstechnischen Einrichtungen. Falls sie vom Regelfall abweichende Betriebszustände erkennen, führen sie zügig geeignete Gegenmaßnahmen durch. Die Grundlagen für erforderliche Qualifikationen und Berechtigungen sowie Pflichten der Offiziersbesatzungen, Aufgaben, Einteilung und Ablauf der Wachdienste sind durch den STCW-Code , ein gemeinsames Übereinkommen, dem sich nahezu alle seefahrenden Nationen verpflichtet haben, genau definiert.
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