Recht & VerwaltungRechtswissenschaft (Erste juristische Prüfung)
Juristen und Juristinnen wenden Rechtsvorschriften an, legen sie für konkrete Rechtsfragen aus oder tragen bei der Rechtsauslegung und -weiterentwicklung bei. Sie arbeiten auch in größeren Unternehmen, Verbänden und Organisationen sowie in Behörden. Hier wirken sie mit bei Vertragsabschlüssen und Abmachungen aller Art (z.B. Kauf- oder Mietverträge, Arbeitsverträge etc.) mit und setzen sie ggf. vor Gericht oder Schiedsstellen durch. Sie analysieren rechtliche Voraussetzungen z.B. für Entscheidungen in Personalangelegenheiten oder klären patent- oder urheberrechtliche Fragen. Auch befassen sie sich mit zollrechtlichen Sachverhalten bei der Ein- oder Ausfuhr von Gütern, bearbeiten finanz- und vermögensrechtliche, versicherungs- oder steuerrechtliche Fragestellungen und beraten über rechtskonforme Vorgehensweisen. In der Außendarstellung und im Marketing von Unternehmen, Verbänden oder Behörden sind sie ebenfalls tätig.