Soziales & PädagogikRektor/Präsident / Rektorin/Präsidentin
Rektoren und Rektorinnen bzw. Präsidenten und Präsidentinnen führen die laufenden Geschäfte an Hochschulen und Akademien. Sie billigen den Entwurf des Haushaltsvoranschlags und der Wirtschaftspläne, entscheiden z.B. über die Verteilung von Grundstücken und Räumen, von zugewiesenen Stellen und Mitteln, und legen die Personalentwicklung fest. Außerdem berufen sie die Sitzungen von Konzil, Senat, Ausschüssen und Kommissionen ein, leiten sie und vollziehen deren Beschlüsse. Sie sorgen für eine ständige Weiterentwicklung ihrer Hochschulen, entwerfen Konzepte für Lehre und Forschung und repräsentieren die Hochschulen nach außen. Daneben sind sie auch als Hochschullehrer bzw. Hochschullehrerinnen tätig.