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Gesundheit & Medizin
Fachkinderkrankenpfleger/Fachkinderkrankenpflegerin für Intermediate Care
Fachkinderkrankenpfleger/innen für Intermediate Care pflegen Patienten im Säuglings-, Kindes-, Jugendalter mit hohem Überwachungs- und Pflegebedarf, die nicht auf der Intensivstation versorgt werden müssen, für deren Betreuung eine Normalstation aber nicht ausgestattet ist. Der Bereich Intermediate Care hat somit die Funktion eines Bindeglieds zwischen der Intensiv- und der Normalstation. Hier pflegen Fachkinderkrankenpfleger/innen für Intermediate Care Patienten, die eine apparative Überwachung und ggf. Organunterstützung benötigen, z.B. Frühgeborene oder Säuglinge mit angeborenen Krankheiten, frisch operierte Kinder und Jugendliche oder akute Notfälle. Sie setzen nach ärztlicher Verordnung z.B. medikamentöse und Infusionstherapien um, wenden nicht invasive Beatmungsverfahren an, kontrollieren und pflegen invasive Zugänge wie Drainagen oder Stomata und versorgen Wunden. Mithilfe von Apparaten, die z.B. Herzschlag, Blutdruck, Temperatur oder Atmung messen, und an eine Zentraleinheit auf der Station angeschlossen sind, stellen sie die engmaschige Überwachung ihrer kleinen und jugendlichen Patienten sicher. Bei Abweichungen ergreifen sie sofort Gegenmaßnahmen und erhöhen z.B. die Sauerstoffzufuhr, regulieren die Tropfgeschwindigkeit von Infusionen oder veranlassen Notfallmaßnahmen. Sie gehen einfühlsam auf die besonderen Bedürfnisse ihrer Patienten ein, beruhigen und trösten sie und beraten die Erziehungsberechtigen. Darüber hinaus erledigen sie Abrechnungs-, Organisations- und Verwaltungsaufgaben sowie die Pflegedokumentation.
Schutz & Sicherheit
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Fachkräfte für Arbeitssicherheit beraten und unterstützen den Arbeitgeber und die verantwortlichen Führungskräfte in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, einschließlich der Unfallverhütung. Sie ermitteln und beurteilen die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten sowie die betrieblichen Unfall- und Gesundheitsgefahren. Dabei berücksichtigen sie sicherheitstechnische, hygienische und ergonomische Aspekte und empfehlen präventive Maßnahmen, die Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten verhindern helfen. Sie beraten z.B. bei der Auswahl und Beschaffung und dem Einsatz technischer Arbeitsmittel und Arbeitsstoffe, sowie bei der Auswahl persönlicher Schutzausrüstungen und bei der Gestaltung von Arbeitsstätten und Arbeitsabläufen. Des Weiteren überprüfen sie z.B. Betriebsanlagen, Arbeitsmittel und Arbeitsverfahren auf ihre technische Sicherheit und wirken auf die Einhaltung der Rechtsvorschriften in diesen Bereichen hin, indem sie beispielsweise regelmäßig Betriebsbegehungen durchführen. Wenn sich ein Unfall ereignet hat, ermitteln sie die Ursachen und erarbeiten Vorschläge zu deren Beseitigung. Zudem führen sie im präventiven betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz Unterweisungen und Schulungen der Beschäftigten durch. Die Tätigkeit als Fachkraft für Arbeitssicherheit kann erst nach Erwerb der sicherheitstechnischen Fachkunde und nach der förmlichen Bestellung durch den Arbeitgeber ausgeübt werden.
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