Arbeitsmedizinischer Assistent/Arbeitsmedizinische Assistentin
Auch bekannt als: Medizinisch-technische/r Assistent/in (Arbeitsmedizin)
Über den Beruf
Arbeitsmedizinische Assistenten und Assistentinnen richten betriebliche Erste-Hilfe-Strukturen ein, unterweisen Beschäftigte zu Gefahrstoffen, Unfallverhütung und Sofortmaßnahmen. Tritt ein Notfall ein, führen sie lebensrettende Handgriffe aus, legen Verbände an und organisieren den Transport ins Krankenhaus. Für betriebsärztliche Sprechstunden bereiten sie Untersuchungsräume, Akten und Messgeräte vor, entnehmen Blut oder spritzen Medikamente und assistieren bei der Diagnose von Berufskrankheiten. Zusätzlich führen sie Hör-, Seh- und andere Funktionstests durch, werten Messergebnisse aus und dokumentieren alles digital. Sie beraten zum Gesundheitsschutz, unterstützen bei der ergonomischen Gestaltung von Arbeitsplätzen sowie bei der Wiedereingliederung von Beschäftigten mit Behinderung. Neben der medizinischen Arbeit erledigen sie Verwaltungsaufgaben, pflegen Patientenakten und erstellen Schulungsunterlagen.
Ausbildung & Zugang
Zugangsvoraussetzungen2
- I.d.R. Berufsausbildung in einem medizinischen Assistenzberuf
- Einschlägige Berufspraxis
Stellenangebote
Aktuelle Stellenangebote
Karriere & Weiterbildung
Häufige Fragen
Was verdient man als Arbeitsmedizinische/r Assistent/in?
Das Gehalt liegt typischerweise bei 3.477 € brutto im Monat. Je nach Erfahrung, Arbeitgeber und Region kannst du zwischen 3.062 € und 4.174 € verdienen.
Wie lange dauert die Weiterbildung als Arbeitsmedizinische/r Assistent/in?
Die Weiterbildung dauert je nach Bildungsanbieter und Lernform unterschiedlich lange. In Vollzeit bist du meist schneller fertig als bei berufsbegleitenden Kursen. Erkundige dich deshalb direkt bei den Anbietern nach ihrem Zeitmodell.
Ist der Beruf als Arbeitsmedizinische/r Assistent/in körperlich anstrengend?
Der Beruf stellt moderate körperliche Anforderungen: funktionstüchtige Arme und Hände, einen intakten Tastsinn und robuste Haut, die häufigem Desinfizieren standhält. Du arbeitest feinmotorisch, stehst dabei oft länger und musst in Notfällen schnell reagieren. Auch ein gutes Temperaturempfinden hilft dir, Hautveränderungen sicher zu erkennen.
Wie sind die Berufsaussichten als Arbeitsmedizinische/r Assistent/in?
Die Berufsaussichten als Arbeitsmedizinische/r Assistent/in sind gut. Die Beschäftigung wächst bis 2040. Der Fachkräftemangel ist hoch – offene Stellen sind schwer zu besetzen, das spielt dir bei der Jobsuche in die Karten. Gleichzeitig sinkt die Konkurrenz unter Bewerbern bis 2040, weil Arbeitgeber länger suchen müssen. Einziger Wermutstropfen: Es gibt weniger Altersabgänge als in anderen Berufen.
Welche digitalen Skills braucht man als Arbeitsmedizinische/r Assistent/in?
Fundierte digitale Kompetenzen sind Pflicht. Dokumentenmanagementsysteme, elektronische Patientenakten und Praxisverwaltungssystemen solltest du souverän bedienen können. Außerdem ist es hilfreich, wenn du bei Predictive-Analytics-Auswertungen mitarbeiten kannst, um Gesundheitsrisiken frühzeitig zu erkennen.
Wie sind die Arbeitsbedingungen als Arbeitsmedizinische/r Assistent/in?
Die Arbeit bringt viel Verantwortung für Patient/innen, regelmäßigen Kundenkontakt und häufige Präzisions- sowie Feinarbeiten mit sich. Du wechselst zwischen Behandlungsräumen und Büro, trägst Schutzkleidung, arbeitest am Bildschirm und musst auch gefühlsbelastende Notfallsituationen bewältigen. Das erfordert mentale Belastbarkeit und sorgfältiges Arbeiten.
Womit arbeitet man als Arbeitsmedizinische/r Assistent/in?
Zum täglichen Equipment gehören medizinische Geräte wie Blutdruckmessgeräte, Seh- und Hörtest-Apparate sowie Spritzen und Kanülen, aber auch Patientendaten, Terminpläne und Hygienevorschriften. Zusätzlich nutzt du PC, Internetzugang und Telefon, um Dokumentationen zu führen und Schulungsmaterialien zu erstellen.
Kann man sich als Arbeitsmedizinische/r Assistent/in selbständig machen?
Ja, als Arbeitsmedizinische/r Assistent/in kannst du einen ambulanten Pflegedienst gründen oder einen bestehenden übernehmen. Dafür fordern die Pflegekassen einen Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI und du musst eine verantwortliche Pflegefachkraft benennen; eine reine Gewerbeanmeldung reicht nicht.
