Rechtswissenschaft für die öffentliche Verwaltung Master
Helmut-Schmidt-Universität/ Universität der Bundeswehr
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Über das Studienfach
Das weiterführende Studienfach Öffentliches Recht vertieft die im grundständigen Studienfach und ggf. während einer Berufstätigkeit erworbenen Kenntnisse in Gebieten des Öffentlichen Rechts, z.B. im Verwaltungsrecht mit dessen Entscheidungs- und Anwendungsfeldern.
Das Studium führt zu einem zweiten Hochschulabschluss.
Öffentliches Recht gibt es auch als Fernstudiengang.
Das weiterführende Studienfach vertieft Kenntnisse aus dem grundständigen Studienfach und ggf. einer Berufstätigkeit. Meist spezialisieren sich Studierende auf bestimmte Themen.
Das kann z.B. Internationales Recht sein. Daneben gibt es Masterstudiengänge, die ein breites Spektrum der Rechtswissenschaft abdecken.
Das Studium führt zu einem zweiten Hochschulabschluss.
Rechtswissenschaft gibt es auch als Fern- und Teilzeitstudiengang.
Es werden auch Studiengänge mit dem Abschluss Erste juristische Prüfung angeboten. Diese ist für die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst erforderlich, welcher zur Zweiten juristischen Prüfung führt. Für den Zugang zu reglementierten juristischen Berufen wie Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwältin oder Staatsanwalt bzw. Staatsanwältin ist die Zweite juristische Prüfung Voraussetzung.
Studieninhalte
Inhalte bitte bei der Hochschule erfragen