Rechtswissenschaft Staatsexamen
Universität Hamburg
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Über das Studienfach
Das grundständige Studienfach Rechtswissenschaft vermittelt grundlegende wissenschaftliche Kenntnisse in Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichem Recht sowie in Rechtsgeschichte und Rechtsphilosophie. Das Studium führt zur Ersten juristischen Prüfung, die für die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst erforderlich ist.
Es gibt auch grundständige und weiterführende Studiengänge im Bereich Rechtswissenschaft. Diese Abschlüsse qualifizieren nicht für die Ausübung reglementierter juristischer Berufe wie Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwältin oder Staatsanwalt bzw. Staatsanwältin.
Studieninhalte
Schwerpunkte:
Europäische Rechtsgeschichte, Europa- und Völkerrecht, Information und Kommunikation, Internationales und europäisches Privatrecht und Rechtsvergleichung, Kriminalität und Kriminalitätskontrolle, Maritimes Wirtschaftsrecht, Öffentliche Finanzordnung und Steuerrecht, Ökonomische Analyse des Rechts, Planungs-, Wirtschaftsverwaltungs- & Umweltrecht, Sozialrecht mit arbeitsrechtlichen Be…