Rechtswissenschaft 1. Juristisches Examen
Universität Halle-Wittenberg
Über das Studienfach
Das grundständige Studienfach Rechtswissenschaft vermittelt grundlegende wissenschaftliche Kenntnisse in Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichem Recht sowie in Rechtsgeschichte und Rechtsphilosophie. Das Studium führt zur Ersten juristischen Prüfung, die für die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst erforderlich ist.
Es gibt auch grundständige und weiterführende Studiengänge im Bereich Rechtswissenschaft. Diese Abschlüsse qualifizieren nicht für die Ausübung reglementierter juristischer Berufe wie Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwältin oder Staatsanwalt bzw. Staatsanwältin.
Studieninhalte
Schwerpunkte:
Deutsches und europäisches Wirtschaftsrecht, Forensische Praxis, Internationales, Transnationales und Europäisches Recht., Kriminalwissenschaften, Öffentliches Recht, Staat und Verwaltung, Strafrecht, Zivilrecht
Anmerkung der Hochschule:
Die Einführung eines Bachelorabschlusses im Rahmen des Staatsexamensstudiengangs ist geplant.