Rechtswissenschaft Erste Juristische Prüfung
FernUniversität in Hagen
Über das Studienfach
Das grundständige Studienfach Rechtswissenschaft vermittelt grundlegende wissenschaftliche Kenntnisse in Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichem Recht sowie in Rechtsgeschichte und Rechtsphilosophie. Das Studium führt zur Ersten juristischen Prüfung, die für die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst erforderlich ist.
Es gibt auch grundständige und weiterführende Studiengänge im Bereich Rechtswissenschaft. Diese Abschlüsse qualifizieren nicht für die Ausübung reglementierter juristischer Berufe wie Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwältin oder Staatsanwalt bzw. Staatsanwältin.
Studieninhalte
Inhalte bitte bei der Hochschule erfragen
Anmerkung der Hochschule:
- universitärer Teil der Ersten Juristischen Prüfung (EJP)
- genehmigt durch das Justizministerium NRW im Einvernehmen mit dem Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung NRW