Rechtswissenschaft Magister des deutschen und ausländischen Rechts (Magister Iuris)
Universität Mainz
Über das Studienfach
Das grundständige Studienfach Rechtswissenschaft vermittelt grundlegende wissenschaftliche Kenntnisse in Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichem Recht sowie in Rechtsgeschichte und Rechtsphilosophie. Das Studium führt zur Ersten juristischen Prüfung, die für die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst erforderlich ist.
Es gibt auch grundständige und weiterführende Studiengänge im Bereich Rechtswissenschaft. Diese Abschlüsse qualifizieren nicht für die Ausübung reglementierter juristischer Berufe wie Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwältin oder Staatsanwalt bzw. Staatsanwältin.
Studieninhalte
Schwerpunkte:
Jura, Rechtsvergleich, Rechtswissenschaft
Anmerkung der Hochschule:
Aufnahme ab dem 2. Semester im Studiengang Rechtswissenschaft (Staatsexamen). Eine vorherige Einschreibung in den Staatsexamensstudiengang Rechtswissenschaft ist zwingend notwendig.