Rechtswissenschaft Staatsexamen
Universität Mainz
Über das Studienfach
Das grundständige Studienfach Rechtswissenschaft vermittelt grundlegende wissenschaftliche Kenntnisse in Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichem Recht sowie in Rechtsgeschichte und Rechtsphilosophie. Das Studium führt zur Ersten juristischen Prüfung, die für die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst erforderlich ist.
Es gibt auch grundständige und weiterführende Studiengänge im Bereich Rechtswissenschaft. Diese Abschlüsse qualifizieren nicht für die Ausübung reglementierter juristischer Berufe wie Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwältin oder Staatsanwalt bzw. Staatsanwältin.
Studieninhalte
Schwerpunkte:
Bürgerliches Recht, Jura, Öffentliches Recht, Strafrecht
Anmerkung der Hochschule:
Auch als dt.-franz. Studiengang mit Doppelabschluss (siehe auch https://www.studium.uni-mainz.de/internationale-studienprogramme/). Zudem gibt es die Möglichkeit ab dem 2. Fachsemester des Staatsexamensstudiengangs Rechtswissenschaft den Studiengang Magister iuris (Magister des deutschen und ausländisch…