Rechtswissenschaft Erste juristische Prüfung / LL.B.
Universität Bremen
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Über das Studienfach
Das grundständige Studienfach Rechtswissenschaft vermittelt grundlegende wissenschaftliche Kenntnisse in Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichem Recht sowie in Rechtsgeschichte und Rechtsphilosophie. Das Studium führt zur Ersten juristischen Prüfung, die für die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst erforderlich ist.
Es gibt auch grundständige und weiterführende Studiengänge im Bereich Rechtswissenschaft. Diese Abschlüsse qualifizieren nicht für die Ausübung reglementierter juristischer Berufe wie Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwältin oder Staatsanwalt bzw. Staatsanwältin.
Studieninhalte
Schwerpunkte:
Arbeits- und Sozialrecht im internationalen und supranationalen Kontext, Grundlagen des Rechts, Informations-, Gesundheits- und Medizinrecht, Internationales und Europäisches Wirtschaftsrecht, Strafrecht und Kriminalpolitik in Europa, Umweltrecht und öffentliches Wirtschaftsrecht