Rechtswissenschaft Erste juristische Prüfung
EBS Universität
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Über das Studienfach
Das grundständige Studienfach Rechtswissenschaft vermittelt grundlegende wissenschaftliche Kenntnisse in Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichem Recht sowie in Rechtsgeschichte und Rechtsphilosophie. Das Studium führt zur Ersten juristischen Prüfung, die für die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst erforderlich ist.
Es gibt auch grundständige und weiterführende Studiengänge im Bereich Rechtswissenschaft. Diese Abschlüsse qualifizieren nicht für die Ausübung reglementierter juristischer Berufe wie Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwältin oder Staatsanwalt bzw. Staatsanwältin.
Studieninhalte
Schwerpunkte:
Betriebswirtschaftslehre, Handels- und Wirtschaftsrecht, Internationales Recht, Öffentliches Recht, Steuerrecht, Strafrecht, Unternehmensrecht, Kapitalmarktrecht, Wirtschaftsrecht, Zivilrecht
Anmerkung der Hochschule:
Die beruflichen Anforderungen an Juristen steigen. Was zählt in einem dynamischen Berufsfeld, ist mehr als nur fachliche Qualifikation: Potenzielle Arbeitgeber achten vo…