Rechtswissenschaft Erste Juristische Prüfung
Universität des Saarlandes
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Über das Studienfach
Das grundständige Studienfach Rechtswissenschaft vermittelt grundlegende wissenschaftliche Kenntnisse in Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichem Recht sowie in Rechtsgeschichte und Rechtsphilosophie. Das Studium führt zur Ersten juristischen Prüfung, die für die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst erforderlich ist.
Es gibt auch grundständige und weiterführende Studiengänge im Bereich Rechtswissenschaft. Diese Abschlüsse qualifizieren nicht für die Ausübung reglementierter juristischer Berufe wie Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwältin oder Staatsanwalt bzw. Staatsanwältin.
Studieninhalte
Schwerpunkte:
Arbeits- und Sozialrecht, Europarecht und Menschenrechtsschutz, französisches Recht, Informations- und Medienrecht, internationales Recht, IT Recht, Jura, Rechtsinformatik, Steuerrecht, Vertrags- und Wirtschaftsrecht
Anmerkung der Hochschule:
Doppelstudium mit dem französischen Recht (Droit) möglich.
Verleihung des Diplomgrades nach bestandener 1. juristischer Prüfung.
International: Tr…