Rechtswissenschaft Staatsexamen
Humboldt-Universität zu Berlin
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Über das Studienfach
Das grundständige Studienfach Rechtswissenschaft vermittelt grundlegende wissenschaftliche Kenntnisse in Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichem Recht sowie in Rechtsgeschichte und Rechtsphilosophie. Das Studium führt zur Ersten juristischen Prüfung, die für die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst erforderlich ist.
Es gibt auch grundständige und weiterführende Studiengänge im Bereich Rechtswissenschaft. Diese Abschlüsse qualifizieren nicht für die Ausübung reglementierter juristischer Berufe wie Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwältin oder Staatsanwalt bzw. Staatsanwältin.
Studieninhalte
Schwerpunkte:
Ausländisches Recht / Angebote ausländischer Partneruniversitäten, Deutsche und Internationale Strafrechtspflege, Europäisierung und Internationalisierung des Privat- und Wirtschaftsrechts, Recht der internationalen Gemeinschaft und europäische Integration, Rechtsgestaltung und Rechtspolitik, Staat und Verwaltung im Wandel, Zeitgeschichte des Rechts, Zivilrechtliche Rechtsberatung un…