Rechtswissenschaft Master
Universität Tübingen
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Über das Studienfach
Das weiterführende Studienfach vertieft Kenntnisse aus dem grundständigen Studienfach und ggf. einer Berufstätigkeit. Meist spezialisieren sich Studierende auf bestimmte Themen.
Das kann z.B. Internationales Recht sein. Daneben gibt es Masterstudiengänge, die ein breites Spektrum der Rechtswissenschaft abdecken.
Das Studium führt zu einem zweiten Hochschulabschluss.
Rechtswissenschaft gibt es auch als Fern- und Teilzeitstudiengang.
Es werden auch Studiengänge mit dem Abschluss Erste juristische Prüfung angeboten. Diese ist für die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst erforderlich, welcher zur Zweiten juristischen Prüfung führt. Für den Zugang zu reglementierten juristischen Berufen wie Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwältin oder Staatsanwalt bzw. Staatsanwältin ist die Zweite juristische Prüfung Voraussetzung.
Studieninhalte
Inhalte bitte bei der Hochschule erfragen
Anmerkung der Hochschule:
Weitere Informationen zum Studieninhalt und zur Studienorganisation finden Sie auch in unserem Studiengangsflyer : http://www.uni-tuebingen.de/de/32738