Fachpraktiker/Fachpraktikerin für Bürstenherstellung (§66 BBiG/§42r HwO)
Über den Beruf
Fachpraktiker und Fachpraktikerinnen für Bürstenherstellung fertigen verschiedene Bürsten und Pinsel. Sie wenden vorgegebene Herstellungstechniken an, wählen geeignete Rohstoffe aus und berechnen den Materialbedarf. Beim Zuschneiden und Formen bedienen sie Handwerkzeuge oder einfache Maschinen, überwachen Maße und justieren Werkzeuge nach. Danach setzen sie Körper und Besatz zusammen und prüfen Haltbarkeit sowie Oberflächen. Abschließend reinigen und verpacken sie die fertigen Produkte und dokumentieren die Arbeitsschritte. Die Tätigkeit orientiert sich am anerkannten Beruf Bürsten- und Pinselmacher/in und ist speziell auf Menschen mit Behinderungen zugeschnitten.
Ausbildung & Zugang
Zugangsvoraussetzungen2
- Keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben
- I.d.R. Eignungsuntersuchung durch die zuständige Agentur für Arbeit
Häufige Fragen
Was verdient man als Fachpraktiker/in für Bürstenherstellung?
Das Gehalt liegt typischerweise bei 2.578 € brutto im Monat, je nach Erfahrung und Region zwischen 2.190 € und 3.082 €.
Wie lange dauert die Ausbildung zur Fachpraktiker/in für Bürstenherstellung?
Die dual organisierte Ausbildung ist auf 3 Jahre angelegt.
Welche Schulfächer sind wichtig für Fachpraktiker/innen für Bürstenherstellung?
Werken/Technik und Mathematik helfen dir besonders weiter – damit berechnest du den Materialbedarf sauber und setzt die Herstellungstechniken sicher um.
Wie sind die Berufsaussichten als Fachpraktiker/in für Bürstenherstellung?
Die Berufsaussichten als Fachpraktiker/in für Bürstenherstellung sind gut. Der Fachkräftemangel ist hoch – offene Stellen sind schwer zu besetzen, was deine Chancen erhöht. Viele Altersabgänge werden erwartet, sodass zusätzliche Stellen frei werden. Die Konkurrenz unter Bewerbern sinkt bis 2040, Arbeitgeber müssen also länger suchen. Gleichzeitig schrumpft die Gesamtbeschäftigung bis 2040, weshalb Flexibilität bei Aufgaben und Einsatzorten hilfreich sein kann.
